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Subventionsprogramme in Österreich

In Österreich besteht eine Reihe von Subventionsprogrammen, die einerseits vom Staat und andererseits von den einzelnen Bundesländern gewährt werden.

Hier die allgemeinen Anforderungen, um Anspruch auf eine Subvention zu haben:

  • Max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert vom Gesamtfenster), es werden alle Fenster gefördert, ohne Rücksicht auf die Marke Prager den Hersteller.
  • Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
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1. Sanierungsoffensive 2023/2024

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin die thermische Gebäudesanierung.

Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/2024 werden thermische Sanierungen von Gebäuden gefördert.

  • der Sanierungsscheck 2023/2024 ist für Privatpersonen bestimmt
  • für Unternehmen, Vereine, Kircheninstitutionen und Gemeinden ist das Programm Thermische Gebäudesanierung bestimmt

Sanierungsbonus 2023/2024” für Privatpersonen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser)

Ziel: dient zur Finanzierung von thermischen Sanierungen im privaten Wohnungsbau bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Was wird finanziert:
Subventionshöhe:
  • Die Förderung beträgt je nach Sanierungstyp zwischen 3 000 und 14 000 Euro.
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.
  • Es können maximal 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Wer kann einreichen?
  • Den Förderantrag können nur Privatpersonen stellen ‒ also die (Mit)EigentümerInnen,
  • Bauberechtigte
  • Und MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Gefördert werden können nur Wohnhäuser in Österreich.
Zeitrahmen:
  • Gefördert werden Leistungen, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht wurden.
  • Anträge können ab dem 3. Januar 2023 solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.
Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig (jedoch kann nur eine Maßnahmen gefördert werden):
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
    • Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
    • max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters)
  • Außerdem werden Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellenregie anteilmäßig als förderungsfähig anerkannt.
Zum Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Für eine umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40%: Formular "Technische Details Energieausweis"
  • Für eine Einzelbauteilsanierung: Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslands oder die ersten 3 Seiten eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept
  • Meldezettel
  • Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC)

Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen sowie die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen müssen bei Antragstellung im Jahr 2023 bis zum 30. September 2025 und bei Antragstellung im Jahr 2024 bis 30. September 2026 erfolgen. Die Rechnungen müssen auf den Namen des Förderungsempfängers ausgestellt sein und auch von ihm bezahlt worden sein.

Eingehende Informationen über die Einzelheiten der Finanzierung, der Anträge, Formulare und allgemeinen Bedingungen finden Sie auf der Website Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC), wo auch als einziger Möglichkeit die Anträge online zu stellen sind.

“Sanierungsscheck 2023/2024” für Privatpersonen (mehrgeschossiger Wohnbau ‒ MGW)

Ziel: Förderung von thermischen Sanierungen, wenn das privat genutzte Wohnhaus älter als 20 Jahre ist.

Was wird finanziert: Anspruch auf Finanzierung haben umfassende Sanierungen nach dem Standard Klimaaktiv, bei denen die Außenwände und/oder Decken gedämmt oder die Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.

Subventionshöhe: Sie beträgt bis zu 100 Euro/m² Wohnnutzfläche. Wenn Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen), erhöht sich die Förderung auf bis zu 175 Euro/m² Wohnfläche. 

Wer kann einreichen? Den Antrag können die HauseigentümerInnen oder ihr bevollmächtigter Vertreter (z.B. die Liegenschafsverwaltung) eines mehrgeschossiger Wohnhauses mit mindestens drei Wohneinheiten stellen. Gefördert werden können nur Wohnhäuser in Österreich.

Zeitrahmen: Anträge können ab dem 3. Januar 2023 solange gestellt werden, wie Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.

Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig:
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Eingehende Informationen über die Einzelheiten der Finanzierung, der Anträge, Formulare und allgemeinen Bedingungen finden Sie auf der Website Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC), wo auch als einziger Möglichkeit die Anträge online zu stellen sind.

Für Unternehmen, Vereine, Kircheninstitutionen und Gemeinden ist das Programm Thermische Gebäudesanierung bestimmt.
Näheres für diese Förderungsempfänger finden Sie hier 

2. Staatliche Förderung der einzelnen Bundesländer

Die oben genannte bundesweite Förderung (Programm Sanierungsoffensive 2023/2024) kann mit den staatlichen Subventionen der einzelnen Bundesländer kombiniert werden.

1. Salzburg

Zum Beispiel fördert das Bundesland Salzburg Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, in deren Rahmen Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschossdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster) inbegriffen sind.

Näheres erfahren Sie hier 

2. Kärnten

Das Bundesland Kärnten fördert auch die thermische Gebäudesanierung und energiewirksame Gebäudetechnik sowie die Sanierungsoffensive 2023/2024 ‒ Wärmedämmung der Außenwände und Austausch der Fenster.

Näheres erfahren Sie hier 

3. Niederösterreich

Auf ihrer Sitzung vom 24. September 2019 beschloss die niederösterreichische Landesregierung die wesentlichen Punkte der niederösterreichischen Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen. Dazu gehört das neue Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen und Mehrwohnungshäusern, das auch sämtliche wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle unterstützt.

Näheres erfahren Sie hier 

4. Burgenland

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesland Burgenland fördern einkommensschwache Haushalte beim Übergang von fossilen Raumheizungen zu nachhaltigen und klimaschonenden Heizsystemen.

Näheres erfahren Sie hier 

5. Oberösterreich

Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen. Es bietet Fördergelder beim Austausch einer fossilen Heizanlage gegen Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss an, ebenso wie beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer thermischen Solaranlage. Neu ist der Öltank-RAUS-Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe.

Näheres erfahren Sie hier 

6. Steiermark

In den vergangenen Jahren wurden vom Land Steiermark jährlich tausende Förderungsprojekte betreffend den Heizungstausch, solarthermische Anlagen, Fernwärmeanschlüsse usw. positiv abgewickelt. Aufgrund der starken Nachfrage der Förderungsaktion "Raus aus Öl" wird diese auch im Jahr 2024 für den Heizungstausch und solarthermische Anlagen weitergeführt. Eine Neuheit ist das Programm Sauber Heizen für Alle ‒ ein Förderungsangebot für den Heizungsaustausch in einkommensschwachen Haushalten.

Näheres erfahren Sie hier 

7. Tirol

Tirol hat ebenfalls mehrere Programme zur Förderung von Sanierungen oder dem Austausch von Heizanlagen. Eines davon ist das bereits erwähnte Programm „Sauber Heizen für Alle 2022“ – eine neue Kampagne des Bundesfinanzministeriums, die einkommensschwache Haushalte beim Übergang von fossilen Heizanlagen und strombetriebenen Nachtspeicherheizungen oder direkt heizenden elektrischen Heizungen zu klimaschonenden Heizanlagen unterstützt. Weitere Programme sind der Einmalzuschuss bei der Finanzierung von Sanierungen aus Eigenmitteln oder die Förderung einer umfassenden Wärmeenergie-Erneuerung.

Näheres erfahren Sie hier 

8. Vorarlberg

Die Energieförderung Richtlinie 2023/2024 regelt für das Bundesland Vorarlberg die Förderung für thermische Solaranlagen, Holzheizungen und Hausanschlüsse an Nahwärmesysteme, elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG). Näheres lesen Sie auf diesen Internetseiten. Es kann auch die Förderung der Finanzierung von Sanierungen und weiterem beantragt werden.

Näheres erfahren Sie hier 

9. Wien

Die Stadt Wien fördert den Neu- und Umbau oder die Modernisierung zu hochwirksamen Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energiequellen oder mit Fernheizung betrieben werden. Ferner können zum Beispiel das Programm „Sauber Heizen für Alle“ oder das Förderprogramm "Raus aus Öl" genutzt werden.

Alle Förderprogramme finden Sie übersichtlich in der Sektion Wohnen auf der Website der Stadt Wien hier