Förderungen für neue Fenster in Österreich: Bundes- & Landesprogramme 2026

In Österreich bestehen zurzeit Förderungsprogramme für die Modernisierung mit Wärmedämmung. Teil dieser Förderungsprogramme ist oft auch der Fenstertausch, denn der Austausch der alten Fenster wird als eine der effektivsten Investitionen zur Verringerung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden angesehen. Die Förderungen selbst werden zurzeit nur im Rahmen der einzelnen Bundesländer vergeben. Die Frage der Bundesförderung des Fenstertauschs ist immer noch unklar.

kostengünstige Kunststofffenster anschauen

Bundesweite Förderungsprogramme

Sanierungsbonus 2026

Das Programm Sanierungsbonus 2026 gewährt eine einmalige nicht rückzahlbare Förderung von bis zu 30 % der Gesamtkosten für energetische Sanierungen. Gefördert werden Thermosanierungen an bestehenden Gebäuden, wobei die Förderung auf Fenstertausch, Außendämmung von Wänden, Dächern und Böden sowie weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs abzielt.

Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 EUR für Teilsanierungen (ca. 40 % Einsparung), 15.000 EUR für Sanierungen im „guten Standard“ und 20.000 EUR für Sanierungen im „klimaaktiv Standard“.

Anträge für Förderungen können bis zum 31. Dezember 2026 über die Online-Registrierung auf www.sanierungsoffensive.gv.at eingereicht werden, wobei der Antrag vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden muss. Pro Objekt kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden, und das Programm richtet sich an private Hausbesitzer und Wohnungseigentümer.

Förderung des Fenstertauschs in den einzelnen Bundesländern

Im Rahmen der einzelnen Bundesländer können Teilförderungen genutzt werden, die sich von Land zu Land unterscheiden.

Ausnahmen sind die Bundesländer Salzburg und Steiermark, wo zurzeit keine Förderung für den Fenstertausch in Anspruch genommen werden kann. 

1. Salzburg

In Salzburg wird die Budgetsituation laufend überprüft.

2. Kärnten

Das Bundesland Kärnten fördert ebenfalls die wärmedämmende Renovierung von Gebäuden. Jedoch handelt es sich nur um den Fenstertausch in Kombination mit der Wärmedämmung der Außenwände oder als Teil einer komplexen Wärmedämmung. Die Finanzierung der Renovierung kann entweder durch einen einmaligen Zuschuss oder als Kreditvergabe gefördert werden. Der Finanzierungsantrag muss vor Beginn der geplanten Renovierungsarbeiten gestellt werden.

Der einmalige Zuschuss bewegt sich zwischen 30 % und 40 % der förderfähigen Kosten.

Näheres erfahren Sie hier 

3. Niederösterreich

Die niederösterreichische Landesregierung beschloss auf ihrer Sitzung vom 24. September 2019 die Eckpunkte der niederösterreichischen Wohnungsstrategie und die damit zusammenhängenden Maßnahmen. Dazu gehört auch das neue Modell einer Förderung der Renovierung von Einfamilienhäusern und Mehrwohnungshäusern, das auch sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen am Außenmantel des Gebäudes unterstützt.

Bei den niederösterreichischen Häusersanierungen werden zwei Renovierungsvarianten unterschieden: mit Energieausweis und OHNE.

Die Förderungshöhe hängt von den Renovierungsmaßnahmen und den geschätzten Kosten ab. Maximal beträgt sie jedoch 78 000 Euro.

Näheres erfahren Sie hier 

4. Burgenland

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesland Burgenland fördern energiesparende Renovierungen einschließlich des Fenstertauschs durch die Vergabe von Krediten. Der Anspruch auf einen Kredit hängt vom Jahresnettoeinkommen des Haushalts ab.

Für die Renovierung einzelner Bauteile kann ein gestützter Kredit in Höhe von 30 % der anerkannten Renovierungskosten, maximal jedoch 40 000 Euro gewährt werden.

Näheres erfahren Sie hier 

5. Oberösterreich

In Oberösterreich kann eine Förderung als einmaliger Zuschuss oder Kredit für den Fenstertausch im Rahmen der Modernisierung von Häusern mit höchstens 3 Wohnungen in Anspruch genommen werden. Wird eine solche Teilmodernisierung vorgenommen, müssen die minimalen U-Werte eingehalten werden.

Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 1 500 Euro je Komponente.

Näheres erfahren Sie hier 

6. Steiermark

In der Steiermark wurde aufgrund der hohen Nachfrage die Finanzierung eingestellt.

7. Tirol

In Tirol ist eine Förderung für den Fenstertausch möglich, und zwar entweder als einmaliger Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, oder ein Annuitätenzuschuss, d.h. 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits

Näheres erfahren Sie hier 

8. Vorarlberg

In Vorarlberg ist eine Förderung für den Fenstertausch im Rahmen einer Verbesserung der Wärmeeigenschaften der Gebäude-Außenwände möglich.

Die Berechnung der Finanzierung erfolgt allgemein als Darlehen, jedoch kann alternativ auch ein einmaliger Betrag bereitgestellt werden. Die Gesamthöhe des Finanzierungkredits beträgt maximal 1 500 Euro/m3 Nutzfläche. Bei einer Gesamtrenovierung können bis zu 1 700 Euro/m3 Nutzfläche erzielt werden.

Näheres erfahren Sie hier 

9. Wien

Die Stadt Wien unterstützt den Einbau von Lärm- und wärmedämmenden Fenstern mit einmaligen Förderungen. Jedoch muss es sich um Gebäude handeln, die älter als 20 Jahre sind, und es müssen alle Fenster ausgetauscht werden. Im Fall einer Bewilligung wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gezahlt.

Näheres erfahren Sie hier